Zahlreiche Berufsakademien führen nach dem ersten Ausbildungsabschnitt Assistenten-Prüfungen durch. Dabei handelt es sich um berufsqualifizierende Abschlüsse, die teilweise auch in vollzeitschulischer Form an Berufsfachschulen oder Berufskollegs abgelegt werden können.
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird als Ausbilder bezeichnet, wer die Ausbildungsinhalte einer Ausbildung in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermittelt und die Eignungsanforderungen erfüllt.
Dieses eigentlich als "Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation" bezeichnete Zertifikat besteht aus sieben Bausteinen zum Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungseinheit. Nur wer diese Qualifikation nachweisen kann, ist berechtigt, andere auszubilden.
Ausbildungsberufe sind die beruflichen Tätigkeiten, die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses im dualen System erlernt werden können. Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.
Ausbildungsberufe werden in Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) staatlich anerkannt. Die durch die Ausbildung zu erwerbenden Befähigungen werden durch das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnung festgelegt. Die anerkannten Ausbildungsberufe werden in einem Verzeichnis geführt, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben wird.
Der Ausbildungsnachweis ist die Bezeichnung für ein Berichtsheft über die Berufsausbildung, dem neben pädagogischen Funktionen besondere Steuerungs- und Kontrollfunktionen zukommen. In ihm werden kurz und präzise die Tätigkeiten wiedergegeben, die im Rahmen der Ausbildung ausgeführt wurden.
Die Auszubildenden sind verpflichtet, den Ausbildungsnachweis sorgfältig zu führen; der Ausbilder ist verpflichtet, die Auszubildenden dazu anzuhalten und den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen. Das Führen des Ausbildungsnachweises ist für die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung notwendig.
Ausbildungsordnungen legen die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung fest.
Sie werden als Rechtsverordnung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) erlassen. Die Ausbildungsordnung wirkt sich auch auf die Gestaltung der Rahmenlehrpläne der Berufsschulen aus.
Austauschprogramme ermöglichen es Auszubildenden, während eines Auslandsaufenthaltes fachliche Ausbildungsinhalte zu vertiefen und zu ergänzen sowie fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenzen zu verbessern. Die Teilnehmer machen ein Praktikum in einem ausländischen Betrieb oder besuchen die Berufsschule im Gastland.