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Doppelqualifikation Berufsausbildung und Hochschulzugang

Zahnrad

Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs um die besten Fachkräfte ist es notwendig, alle vorhandenen Bildungsressourcen auszuschöpfen und die Bildungszeiten zu verkürzen. Dazu gehört auch die Förderung von Fachkräften, die ihre Kenntnisse und Berufschancen über die berufliche Weiterbildung hinaus verbessern wollen. Die duale Ausbildung muss attraktive Aufstiegsmöglichkeiten im Beschäftigungssystem und Anknüpfungspunkte zur akademischen Weiterbildung bieten. Deshalb sollte die Entscheidung für eine duale Berufsausbildung die Perspektive beinhalten, jederzeit den eingeschlagenen Karriereweg ergänzen zu können ohne Umwege über den zeitaufwendigen zweiten Bildungsweg machen zu müssen. Voraussetzung dafür sind die Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen auf die Hochschulzugangsberechtigung und transparente Übergangsmöglichkeiten zwischen Berufs- und Hochschulbildung (Abbildung 1).

Einen ersten Ansatz hierfür bildet die Verbindung von Ausbildungsabschluss und Zugangsberechtigungen für weiterführende schulische und berufliche Bildungsgänge. Auszubildende können mit Ihrem Berufsabschluss gleichzeitig auch einen Schulabschluss nachholen. Die notwendigen Kenntnisse dafür erlernen sie in der Berufsschule. Denn auch während der Berufsausbildung ist ca. ein Drittel des Unterrichts Fächern wie z. B. Deutsch oder Mathematik gewidmet, die auch auf allgemein bildenden Schulen gelehrt werden. Der Berufsschulunterricht wird deshalb für einen Schulabschluss anerkannt.

Die Verknüpfung mit dem Hochschulzugang setzt an, wenn Auszubildende vor Lehrbeginn bereits über den mittleren Schulabschluss verfügen. Um für diese Gruppe, die inzwischen in einigen Regionen und Berufsfeldern sowie im öffentlichen Dienst und den freien Berufen über die Hälfte der Auszubildenden stellt, weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen, wurden bereits in den siebziger Jahren Modelle entwickelt, die im Rahmen von so genannten doppelt qualifizierenden Bildungsgängen die Verzahnung von beruflichen und allgemein bildenden Qualifikationen vorsahen. Durch diese Bildungsangebote, die sich gezielt an leistungsbereite Jugendliche wenden, soll das duale Berufsbildungssystem für Schulabgänger an Attraktivität gewinnen.

Entwicklung der doppeltqualifizierenden Bildungsgänge

Vorreiter waren hier Pilotversuche an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Mitte der siebziger Jahre. Das duale Berufskolleg in Teilzeitform in Baden-Württemberg startete im Schuljahr 1975/76 einen Schulversuch; Nordrhein-Westfalen zog mit seinem Kollegschulversuch im Schuljahr 1977/78 nach. Hier wurden die Schüler durch die Anrechnung des originären berufsschulischen Unterrichts und über ergänzenden Unterricht zur Fachhochschulreifeprüfung geführt. Auch in anderen Bundesländern wurden auf der Grundlage von Modell- oder Schulversuchen diese doppeltqualifizierenden Bildungsgänge erprobt. Bereits 1970 hat eine nordrhein-westfälische Schule die Doppelqualifizierung für Auszubildende erstmals angeboten. Die Auszubildenden besuchten unabhängig vom Berufsschulunterricht die Fachoberschule in Teilzeitform am Abend. Es handelt sich also nicht um eine integrierte Form der Doppelqualifizierung wie im Kollegschulversuch.

Im Zuge des zunehmenden Interesses an einer formalen Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung hat die Kultusministerkonferenz 1998 eine Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen getroffen. Damit wurde die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse sichergestellt. Die Vereinbarung geht davon aus, dass berufliche Bildungsgänge in Abhängigkeit von den jeweiligen Bildungszielen und -inhalten sowie ihrer Dauer zu einer umfassenden Studierfähigkeit führen können. 

Die Umsetzung der KMK-Vereinbarung erfolgt auf Länderebene. In den meisten Bundesländern wurden auf dieser Grundlage inzwischen doppelt qualifizierende Bildungsgänge im dualen System eingeführt, allerdings verläuft die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Während in Nordrhein-Westfalen die Rechtsgrundlage für die Umsetzung bereits 1999 veröffentlicht wurde, gibt es dieses Angebot in Hessen erst seit dem Schuljahr 2002/2003. In Ergänzung zu der Vereinbarung von 1998 hat die KMK im September 2009 detailliert die Wege und Berechtigungen für ein Studium über die berufliche Bildung aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie in folgender Veröffentlichung:
Studium über berufliche Bildung, Wege und Berechtigung
Sekreteriat der Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Derzeit nehmen rund 7.600 Auszubildende in 178 Berufsschulen an solchen doppeltqualifizierenden Bildungsgängen teil (Tabelle 1).

Tabelle 1: Doppelt qualifizierende Ausbildungsgänge nach Bundesländern


Bundesland Modelle Angebote Auszubildende
Baden-Württemberg

49

355

1.942

Bayern

7

25

373

Berlin

4

13

205

Brandenburg

4

59

143

Hessen

24

80

777

Mecklenburg-Vorpommern

8

107

357

Niedersachsen

14

97

661

Nordrhein-Westfalen

39

600

2.476

Rheinland-Pfalz

5

5

112

Sachsen

3

65

113

Schleswig-Holstein

13

43

459

Thüringen

6

209

346

Insgesamt

176

1.658

7.964

 

Die KMK-Vereinbarung gibt auf der inhaltlichen Ebene verbindliche Kriterien für alle Modelle zur Vermittlung der Fachhochschulreife vor. Allen Angeboten gemeinsam ist, dass die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben jeweils 240 Stunden im sprachlichen sowie im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich und mindestens 80 Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich einschließlich wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte umfassen sollen. Daher erhalten alle Berufsschüler zusätzlichen Differenzierungsunterricht, der über die üblichen Inhalte und auch Zeitvorgaben des Rahmenlehrplans für den jeweiligen Ausbildungsberuf hinausgeht. Für die organisatorische Umsetzung dieser KMK-Vorgaben haben die einzelnen Länder allerdings sehr unterschiedliche Wege gefunden.

In den unterschiedlichen Organisationsformen variiert die Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden, an denen die Auszubildenden zusätzlich teilnehmen. Die Gesamtdauer für den ausbildungsbegleitenden Erwerb der Fachhochschulreife liegt zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Der ausbildungsbegleitende Erwerb der Fachhochschulreife verkürzt die Bildungszeiten, wird aber noch wenig genutzt.

Studium über berufliche Bildung: Wege und Berechtigungen


 
 

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