Das duale Konzept sichert den Betrieben praxisnah ausgebildeten, qualifizierten Nachwuchs.
- Duale Studiengänge ermöglichen eine ganzheitliche Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse durch Praxis-Transfer und berufliche Anwendung.
Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Hochschulen/Akademien ermöglicht die Mitwirkung der Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung der Studien- und Prüfungspläne.
- Durch die organisatorische und inhaltliche Abstimmung von Ausbildungs- und Studieninhalten verkürzt sich die gesamte Ausbildungsdauer, so dass die Nachwuchskräfte den Unternehmen früher als voll einsetzbare Mitarbeiter/-innen zur Verfügung stehen.
- Der enge Kontakt zu der Hochschule/Akademie erleichtert die Möglichkeit, zur Lösung betrieblicher Probleme geeignete Vertreter/-innen der angewandten Forschung anzusprechen.
Betriebe nutzen duale Studienangebote für die Rekrutierung von qualifiziertem Fachkräftenachwuchs.
- Die bislang hohe Zahl von Abiturienten/-innen, die nach der Ausbildung das Unternehmen verlassen, um ein Studium aufzunehmen, wird reduziert.
- Die Motivation der Studierenden wird durch die soziale Einbindung in den Betrieb gesteigert.
- Die kostenintensive Einarbeitung von qualifizierten Nachwuchskräften wird überflüssig.
- Statt dessen erhalten die Betriebe hoch motivierte Mitarbeiter/-innen, die über eine hohe Problemlösungskompetenz verfügen und in der Lage sind, sich flexibel auf geänderte Markt- und Rahmenbedingungen einzustellen.
- Duale Studienangebote können als Instrument zur Optimierung der Personalplanung und –entwicklung eingesetzt werden.
Übliche inhaltliche Voraussetzungen des Betriebs
- Personelle und sachliche Eignung für die inhaltliche Übermittlung der Ausbildungsinhalte
- Eine verantwortliche Person, die die Studierenden begleitet und den Kontakt zu der Studieneinrichtung hält
- Vermittlung der vereinbarten (praktischen) Studieninhalte innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit. Diese werden in den einzelnen Studienordnungen der jeweiligen Hochschule/Akademie sowie in den im Bundesgesetzblatt enthaltenen Ausbildungsordnungen präzise benannt.
- Wenn nicht alle geforderten Kriterien in diesem Teil erfüllt werden können, so ist eine Zusammenarbeit mit geeigneten Partnerunternehmen i. d. R. möglich und erwünscht.
Kooperation mit der Hochschule/Akademie
- Feststellung der Eignung des Betriebes durch eine Kommission der Hochschule/Akademie
- Freistellung der Studierenden während der Vorlesungszeit. Je nach Studienmodell finden die Veranstaltungen im Block oder zu bestimmten Tagen statt.
- Beteiligung an der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Rahmen der Möglichkeiten können Betriebe an der Bewertung von mündlichen Prüfungen, Studien- oder Diplomarbeiten beteiligt werden.
Die Kooperation zwischen Unternehmen und Hochschule bzw. Berufsakademie regelt üblicherweise ein Kooperationsvertrag. Dieser beschreibt im Wesentlichen den Gegenstand des Vertrages, die Vertragsdauer, die Durchführung des Studiums, die Pflichten des Unternehmens und des Studierenden, die Ausbildungszeit, die Vergütung und sonstige Leistungen. In der Regel stellen die Hochschulen bzw. Akademien zu jedem dualen Studiengang einen entsprechenden Kooperationsvertrag zur Verfügung. Ein Beispiel eines solches Vertrages finden Sie bei der
Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Eine Ausbildungsvergütung ist fast ausnahmslos üblich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Sie orientiert sich an der Höhe der
Vergütung des jeweiligen Ausbildungsberufes oder liegt etwas darüber.