Im August 2008 wurde das Dritte Buch des Sozialgesetzbuchs ergänzt durch
§ 421r (Ausbildungsbonus) und § 421s (Berufseinstiegsbegleitung). Während die ersten Maßnahmen zum Ausbildungsbonus bereits 2008 gestartet wurden, soll das Programm zur Berufseinstiegsbegleitung bei der Bundesagentur für Arbeit im Februar dieses Jahres beginnen.
Die Berufseinstiegsbegleitung sieht vor, dass freie Träger der Jugendhilfe an 1000 Haupt- und Förderschulen im ganzen Bundesgebiet junge Leute beim Übergang in den Berufsalltag begleiten; die Schulen wurden per Anordnung festgelegt, die freien Träger durch Ausschreibung ermittelt. Die Einstiegsbegleiter, die jeweils 20 Jugendliche von der Vorabgangsklasse bis zum Ende der Probezeit im Betrieb betreuen werden, müssen Meister, Fachwirte oder Techniker sein oder eine sozialpädagogische Ausbildung haben.
Während das Bundesinstitut für Berufsbildung der Maßnahme nach anfänglicher Skepsis gute Chancen einräumte, meldete sich der „Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit“ kritisch zu Wort. Die Auswahl der Schulen sei undurchsichtig gewesen, und die freien Träger seien im Konflikt, kostengünstige Leistungen und gleichzeitig hohe Professionalität anbieten zu müssen. Die Gewerkschaft Erziehung und Bildung bezweifelt eine nachhaltige Wirkung der Berufseinstiegsbegleitung.
Quelle:
Helga Ballauf in: www.gew.de