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Newsletter IV/2011

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Newsbeitrag

19.01.2012 - Berufsausbildungshilfe rechtzeitig beantragen

Manche Ausbildungsvergütungen sind so gering, dass man davon seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Für solche Fälle gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die es aber nur für die Erstausbildung in staatlich anerkannten Berufen gibt. Daneben greift die BAB aber auch bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses.

Rückwirkend wird nur die Zeit bis zum Anfang des Monats berücksichtigt, in dem der Antrag gestellt wurde. Daher ist es ratsam, den Antrag auf BAB rechtzeitig vor Beginn der Lehre oder der berufsvorbereitenden Maßnahme bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.
Voraussetzung ist u.a., dass die Auszubildenden nicht bei ihren Eltern wohnen können. Maximal gibt der Staat 518 Euro pro Monat dazu.

Faltblatt der Bundesagentur für Arbeit zur BAB


 
 

Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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