Aufgrund der demografischen Entwicklung werden im Gesundheits- und Sozialwesen bis zum Jahr 2025 voraussichtlich eine Million Erwerbstätige zusätzlich benötigt. Diesen Bedarf prognostizieren das Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im Auftrag der Bundesregierung hat daher das BIBB gemeinsam mit den Sozialpartnern die neue Fortbildungsordnung "Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" entwickelt, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Dieser moderne Beruf eröffnet auf der Basis einer anerkannten Ausbildung Karrieremöglichkeiten im mittleren Management und bietet damit eine attraktive Alternative zu den Bachelor-Studiengängen.
Als betriebliche Führungskräfte werden die künftigen Fachwirte und Fachwirtinnen in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen - vorwiegend ambulanten und stationären - des Gesundheits- und Sozialwesens arbeiten. Das neue bundeseinheitliche Fortbildungsangebot steht für alle anerkannten Ausbildungsberufe sowie bundes- und landesrechtlich geregelten Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen offen, hauptsächlich also für Krankenpfleger/-innen, medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte, Angestellte in kaufmännisch-verwaltenden Berufen sowie Altenpfleger/-innen, die bereits über einen längeren Zeitraum in größeren Versorgungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen tätig waren bzw. sind.
Mehr Informationen hierzu in der Pressemitteilung des BIBB vom 24.11.2011.