Am 1. Juli 2009 ist das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - besser bekannt als „Meister-BaföG“ - in Kraft getreten. Was sehr förmlich klingt, erweist sich in der Praxis als konkrete finanzielle Hilfe für Fortbildungswillige. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Das „Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. So sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen.
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte AFBG bietet Darlehen für Meisterkurse oder andere Lehrgänge an, die auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten. Diese Darlehen müssen nur teilweise zurückgezahlt werden und sind damit ein Anreiz zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit.