Studenten dualer Studiengänge können sich unter bestimmten Bedingungen vom Wehrdienst zurückstellen lassen. Das neue Wehrpflichtgesetz vom August dieses Jahres enthält eine spezielle Regelung für duale Studiengänge (§12). Danach ist eine Zurückstellung möglich, falls das Studium schon begonnen hat, die Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und das Studium längstens drei Monate nach der Ausbildung beginnt.
Mit der Wehrdienst-Rechtsänderung vom August 2008 wird die Unabkömmlichkeit von der Zurückstellung vom Wehrdienst ersetzt. Der Antrag wird vom Arbeitgeber des Studierenden an das zuständige Kreiswehrersatzamt gerichtet und kann bei Ablehnung angefochten werden.
Weitere Informationen finden Sie beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz.