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Newsbeitrag

25.09.2008 - Gestreckte Abschlussprüfung unbefristet gültig

Seit 2003 wird für neun Ausbildungsberufe der Metall-, Elektro- und Kraftfahrzeugtechnik getestet,  ob die Gesellen- oder Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt werden kann. Es ist möglich, den ersten Teil der Prüfung  bei dieser sogenannten "gestreckten Abschlussprüfung" bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres abzulegen.  Das Ergebnis der Prüfung kann mit bis zu 40% in die Gesamtbewertung am Ende der Ausbildungszeit einfließen.

Diese bisherigen Erprobungsverordnungen hat die Bundesregierung nunmehr in Dauerrecht umgewandelt und so dem einvernehmlichen Wunsch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen entsprochen. Nach einer Evaluation der neuen Prüfungsstruktur durch das Bundesinstitut für Berufsbildung  können also seit Anfang August 2008 die rund 90.000 Auszubildenden der neun getesteten Ausbildungsberufe sicher sein, dass sie ihre Gesellen- oder Abschlussprüfungen in zwei Teilen ablegen können.

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