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Newsletter IV/2011

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Newsbeitrag

21.05.2008 - Lust statt Frust!

Nach den Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung haben im Jahr 2006 fast 20% der Auszubildenden ihren Ausbildungsvertrag gelöst. Oft merken die Jugendlichen erst nach Ablauf der Probezeit, dass die Realität mit ihren Vorstellungen vom ausgewählten Beruf nicht übereinstimmt. Arbeiten gründlich zu erledigen, obwohl sie mitunter eintönig sind, sich täglich disziplinieren zu müssen, Hierarchien anzuerkennen, dies sind Herausforderungen, mit denen ein Auszubildender lernen muss umzugehen.  Erst wenn diese Probleme gemeistert sind und sich dann herausstellt, dass der ausgewählte Beruf wirklich der falsche ist, sollte man seinen Ausbildungsvertrag lösen, dabei  aber auch bedenken, dass die absolvierte Lehrzeit  nicht von jedem Betrieb als solche angerechnet wird.

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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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53175 Bonn
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