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Was ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf?

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Ein Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt, wenn für ihn eine Ausbildungsordnung gem. § 5 BBiG erlassen wurde. Ziel aller Ausbildungsregelungen ist es, eine berufliche Handlungsfähigkeit herzustellen. Dies erfordert die Vermittlung von Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz.

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung spielt  eine zentrale Rolle im Berufsbildungsgesetz, sie bildet den Ordnungsrahmen für die Berufe. Sie legt u.a. die zu vermittelnden beruflichen Mindestanforderungen sowie die Prüfungsanforderungen verbindlich fest. Dadurch wird sichergestellt, dass die jeweilige Ausbildung bundesweit auf einem annähernd gleichen bzw. vergleichbaren Niveau durchgeführt und geprüft wird. Dies sichert für Arbeitgeber und -nehmer Transparenz auf dem Arbeitsmarkt.

Die Ausbildungsordnung regelt im Einzelnen:

  • die staatliche Anerkennung des Berufes,
  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufs,
  • die Ausbildungsdauer - sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
  • das Ausbildungsberufsbild - die typischen "Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten" des Berufs in zusammengefasster Form (Mindestanforderungen),
  • den Ausbildungsrahmenplan - eine Anleitung, wie die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sachlich und zeitlich zu gliedern ist und
  • die Prüfungsanforderungen.

Die neuen Ausbildungsordnungen werden in das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe aufgenommen, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) geführt und jährlich in aktualisierter Version in Buchform veröffentlicht wird. Es erscheint zum 1. Oktober als Beilage zum Bundesanzeiger und kann auf den online über das Veröffentlichungsverzeichnis BIBB-Internetangebots (Suchwort "Die anerkannten Ausbildungsberufe") kostenpflichtig bezogen werden. Die aktuelle Ausbildungsordnung für Ihren Ausbildungsberuf können Sie ebenfalls im Internetangebot des BIBB in der Rubrik "Berufe" einsehen.

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem von den Ausbildungsberatern der Kammern oder im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit. Spätestens vor Beginn Ihrer Ausbildung können Sie die Ausbildungsordnung von Ihrem Ausbildungsbetrieb erhalten.


 
 

Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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