Ein Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt, wenn für ihn eine Ausbildungsordnung gem. § 5 BBiG erlassen wurde. Ziel aller Ausbildungsregelungen ist es, eine berufliche Handlungsfähigkeit herzustellen. Dies erfordert die Vermittlung von Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz.
Die Ausbildungsordnung spielt eine zentrale Rolle im Berufsbildungsgesetz, sie bildet den Ordnungsrahmen für die Berufe. Sie legt u.a. die zu vermittelnden beruflichen Mindestanforderungen sowie die Prüfungsanforderungen verbindlich fest. Dadurch wird sichergestellt, dass die jeweilige Ausbildung bundesweit auf einem annähernd gleichen bzw. vergleichbaren Niveau durchgeführt und geprüft wird. Dies sichert für Arbeitgeber und -nehmer Transparenz auf dem Arbeitsmarkt.
Die Ausbildungsordnung regelt im Einzelnen:
Die neuen Ausbildungsordnungen werden in das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe aufgenommen, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) geführt und jährlich in aktualisierter Version veröffentlicht wird. Es erscheint zum 1. Oktober als Beilage zum Bundesanzeiger und kann auf den Internetseiten des BIBB in der Rubrik Publikationen in Buchform bezogen werden (kostenpflichtig). Die aktuelle Ausbildungsordnung für Ihren Ausbildungsberuf können Sie auch online im A.WE.B. des BIBB einsehen. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem von den Ausbildungsberatern der Kammern oder im BERUFEnet der Arbeitsagentur. Spätestens vor Beginn Ihrer Ausbildung können Sie die Ausbildungsordnung von Ihrem Ausbildungsbetrieb erhalten.