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Zusätzlicher Erwerb eines Schulabschlusses

Mit Ihrem Berufsabschluss können Sie gleichzeitig auch einen Schulabschluss nachholen. Die notwendigen Kenntnisse dafür erwerben Sie in der Berufsschule. Denn auch während Ihrer Berufsausbildung ist ca. ein Drittel des Unterrichts Fächern wie Deutsch oder Mathematik gewidmet, die auch auf allgemein bildenden Schulen gelehrt werden. Der Berufsschulunterricht wird deshalb für einen Schulabschluss anerkannt.

Sie können an jeder Berufsschule in Deutschland den Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss bzw. die Fachoberschulreife erlangen. Der Unterricht unterscheidet sich nicht vom normalen Berufsschulunterricht. Deshalb werden diese Schulabschlüsse nicht extra in die Datenbank aufgenommen.

Für den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife muss die Berufsschule dagegen zusätzliche Unterrichtsstunden in allgemeinbildenden Fächern anbieten. Da von dieser Möglichkeit nicht jede Berufsschule Gebrauch macht, sind die Schulen, die ihren Schülern/-innen zusätzlichen Unterricht anbieten, in der Datenbank erfasst.

Die Bedingungen, die Sie für den zusätzlichen Erwerb eines Schulabschlusses während Ihrer Berufsausbildung erfüllen müssen, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Denn nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland liegt die Zuständigkeit für das Bildungswesen im Wesentlichen bei den Ländern. Für genauere Auskünfte erkundigen Sie sich direkt bei den Berufsschulen in der Nähe.