Im metallverarbeitenden Handwerk Niedersachsens handelte die IG Metall Regelungen für die sogenannten "Studierenden im Praxisverbund" aus.
Die dual Studierenden haben jetzt Anspruch auf die gleiche Vergütung wie Auszubildende, die nicht zusätzlich studieren, und auf 30 Tage Jahresurlaub. Der Arbeitgeber trägt die Studien- und Prüfungsgebühren und verpflichtet sich, die Studierenden nach dem Examen für mindestens ein Jahr zu übernehmen.
Derartige Regelungen waren bundesweit bisher nur per Haustarifvertrag oder Betriebsvereinbarung getroffen worden und auch das nur in wenigen Unternehmen. Für dual Studierende werden durch solche Tarifregelungen die Handwerksbetriebe attraktiv als Kooperationsbetrieb für ihr Studium. Die Betriebe schaffen sich damit mehr Möglichkeiten, Fachkräftenachwuchs zu sichern.
Der Tarifvertrag trat in Niedersachsen am 1. September 2011 in Kraft. Auch in anderen Tarifbezirken gab es ähnliche Abschlüsse, etwa in Baden-Wüttemberg.