Sie befinden sich hier:

 
 

Kodifizierte Zusatzqualifikationen

Paragraph

Zusatzqualifikationen sind ein Instrument der Differenzierung und Flexibilisierung der dualen Ausbildung. Sie tragen zur Attraktivitätssteigerung der Ausbildung und des jeweiligen Berufs bei. Sie können berufsübergreifend sein, wie beispielsweise soziale Kompetenzen oder der europäische Computerführerschein ECDL, oder sich berufsgebunden eng an den Ausbildungsberuf anlehnen. 

Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 können Zusatzqualifikationen in Ausbildungsordnungen integriert werden: Das sind die kodifizierten Zusatzqualifikationen.

Dabei unterscheidet insbesondere die Verankerung in der Ausbildungsordnung die kodifizierten von den herkömmlichen Zusatzqualifikationen. Dadurch erhalten die Auszubildenden ein zusätzliches, strukturiertes Ausbildungsangebot, das im Rahmen der regulären Ausbildungszeit vom Betrieb vermittelt wird. Erstmalig wird diese Möglichkeit ab August 2009 im Ausbildungsberuf Musikfachhändler/-in genutzt.
 

Folgende Zusatzqualifikationen sind bisher in die Ausbildungsordnung integriert:

Buchhändler/-in
Medientechnologe/-in Siebdruck - Medientechnologe/-in Druck
Musikfachhändler/-in
Textilgestalter/-in
Tourismuskaufmann/-frau

 
 

Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.