Aktuell sind 2.300 verschiedene Zusatzqualifikationen von Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen, Kammern und sonstigen Bildungsanbietern für nahezu alle Ausbildungsberufe recherchierbar.
Zusatzqualifikationen sind ein Instrument der Differenzierung und Flexibilisierung der dualen Ausbildung. Sie tragen zur Attraktivitätssteigerung der Ausbildung und des jeweiligen Berufs bei. Sie können berufsübergreifend sein, wie beispielsweise soziale Kompetenzen oder der europäische Computerführerschein ECDL, oder sich berufsgebunden eng an den Ausbildungsberuf anlehnen.
Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 können Zusatzqualifikationen in Ausbildungsordnungen integriert werden: Das sind die kodifizierten Zusatzqualifikationen. Dabei unterscheidet insbesondere die Verankerung in der Ausbildungsordnung die kodifizierten von den herkömmlichen Zusatzqualifikationen. Dadurch erhalten die Auszubildenden ein zusätzliches, strukturiertes Ausbildungsangebot, das im Rahmen der regulären Ausbildungszeit vom Betrieb vermittelt wird. Erstmalig wird diese Möglichkeit ab August 2009 im Ausbildungsberuf Musikfachhändler/-in genutzt.
Die Neuordnung des Ausbildungsberufs Musikfachhändler/-in wurde im März 2009 verabschiedet und löste den Vorgängerberuf Musikalienhändler/-in ab. Der Ausbildungsberuf bereitet die Auszubildenden auf den Verkauf und die Vermarktung von Musikalien, Musikinstrumenten und Tonträgern vor. Vorgesehen ist er für Unternehmen in der Musikwirtschaft, beispielsweise Musikhandlungen, Kaufhäuser oder auch den Internetversandhandel.
Dort lernen die Auszubildenden außerdem den betrieblichen Ablauf im Musikfachhandel zu steuern. Der Ausbildungsberuf ist in Form von Wahlqualifikationen strukturiert. Je nach Schwerpunkt des Ausbildungsbetriebs wählen die Auszubildenden eine der drei Wahlqualifikationen Musikinstrumente, Musikalien oder Tonträger im Rahmen der regulären Ausbildung aus.
Die beiden Wahlqualifikationen, die nicht im Rahmen der regulären Ausbildung ausgewählt werden, können als Zusatzqualifikationen vermittelt werden. Sie sind dann Bestandteil des Ausbildungsvertrags und werden in den betrieblichen Ausbildungsplan aufgenommen.
| Pflichtqualifikationseinheiten | Wahlqualifikationseinheiten |
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Auswahl 1 aus 3 (Pflicht):
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| Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Kodifizierte Zusatzqualifikationen |
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– optional:
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Prüfung der kodifizierten Zusatzqualifikationen Identisch zur mündlichen Prüfung nach § 4 Abs. 5 der Erprobungsverordnung |
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Die kodifizierten Zusatzqualifikationen sind insbesondere für leistungsstarke Auszubildende als Alternative zur Verkürzung der Ausbildungsdauer gedacht, denn sie bieten die Möglichkeit, die Regelausbildungszeit von drei Jahren zu nutzen und in dieser Zeit die eigenen Kompetenzen auszubauen.
Aus der bundesweiten Gültigkeit ergeben sich weitere Vorteile: Durch die einheitlichen Vorgaben der Ausbildungsordnung gibt es keine regionalen Unterschiede mehr. Außerdem erhöht ihre hohe berufliche Relevanz die Chancen der künftigen Musikfachhändler/-innen am Arbeitsmarkt, da sie zusätzliche Kompetenzen im Vergleich zu Mitbewerberinnen und Mitbewerbern nachweisen können.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der Art und Weise der Prüfung kodifizierter Zusatzqualifikationen im Musikfachhandel: Die einheitliche mündliche Prüfung im Rahmen eines Kundengesprächs sowie die Dokumentation der Prüfungsergebnisse in einem gesonderten Zeugnis durch die Kammern leisten einen erheblichen Beitrag zur Qualitätssicherung.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24.3.2009
BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit: Musikfachhändler/ -in
Die Buch- und Medienbranche verändert sich rasant: Neue Vertriebswege im Internet (E-Commerce) und das elektronische Buch (E-Book) gewinnen zunehmend an Bedeutung, die Anforderungen an die Beschäftigten wandeln sich. Damit der Nachwuchs in dieser vielseitigen Branche zukunftsorientiert ausgebildet werden kann, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den Sozialpartnern und Vertretern der Länder die aus dem Jahr 1998 stammende Ausbildungsordnung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin aktualisiert. Wichtigste Aspekte der Modernisierung sind neben der Berücksichtigung der neuen Vertriebswege auch die Kundenorientierung und Kundenbindung, das Marketing und die Integration von Wahl- und Zusatzqualifikationen in die neue Ausbildungsordnung. Sie tritt zum 1. August 2011 in Kraft.
Die bisherigen Ausbildungsschwerpunkte Sortiment, Verlag und Antiquariat finden sich nun in jeweils sechsmonatigen "Wahlqualifikationseinheiten" wieder, von denen alle Auszubildenden eine Einheit durchlaufen müssen. Hinzu kommen drei weitere jeweils dreimonatige Einheiten, aus denen die Auszubildenden je nach individueller Schwerpunktsetzung und passend zum betrieblichen Umfeld wiederum eine zu wählen haben. Diese Wahleinheiten qualifizieren die Auszubildenden alternativ in den Bereichen Gestaltung einer spezifischen Warengruppe, buchhändlerische Projekte oder buchhändlerisches E-Business.
Die nicht gewählten dreimonatigen Einheiten stehen allen Auszubildenden als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Hierdurch können Auszubildende bereits während der regulären Ausbildungszeit Kompetenzen und Qualifikationen erwerben, die über die eigentlichen Ausbildungsinhalte hinausgehen. Die Zusatzqualifikationen werden in einer gesonderten Prüfung abgenommen und im Zeugnis dokumentiert. Das Angebot richtet sich daher vor allem an besonders leistungsstarke Auszubildende.
Der Buchhändler/die Buchhändlerin ist nach dem Musikfachhändler/der Musikfachhändlerin der zweite neugeordnete Ausbildungsberuf, in dem Zusatzqualifikationen unter Bezug auf § 49 BBiG (Berufsbildungsgesetz) direkt in die Ausbildungsordnung integriert werden.
Der Buchhändlerberuf stößt auf steigendes Interesse: Im Jahr 2010 wurden 664 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, 91 mehr als im Vorjahr. Der Anteil weiblicher Auszubildender liegt bei knapp 84 Prozent.
Die Tourismusbranche in Deutschland ist mit über 2,8 Millionen Arbeitsplätzen einer der wichtigsten Wirtschaftszweige. Die Beschäftigten müssen flexibel und kompetent auf die sich schnell wandelnden Kundenwünsche und Anforderungen der Reisebüros, Reiseveranstalter und Geschäftsreisen-Services reagieren.
Seit dem 1. August 2011 steht für Reiseverkehrskaufleute eine moderne und zukunftsorientierte Ausbildungsordnung zur Verfügung. Das bisherige Berufsbild (Reiseverkehrskaufmann/frau) war bereits zwölf Jahre alt und zuletzt im Jahr 2005 in einigen wenigen Bereichen modernisiert worden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den Sozialpartnern und Vertretern der Länder die Ausbildungsordnung komplett überarbeitet und aktualisiert. Die offizielle Berufsbezeichnung lautet künftig "Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)" / "Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)" - nicht zu verwechseln mit dem Beruf des/der „Kaufmann/Kauffrau für Tourismus und Freizeit“, der bestehen bleibt.
Zentrale Aspekte der Modernisierung sind neben dem neuen Bereich Geschäftsreisenmanagement auch die stärkere Berücksichtigung der Kundenorientierung, der Kundenbindung und des Marketings. Außerdem wurden Wahl- und Zusatzqualifikationen in die neue Ausbildungsordnung integriert. Hierdurch werden die bisherigen Bereiche Reiseveranstaltung, Reisevermittlung Touristik und Reisevermittlung Beförderung aufgelöst und in drei sechsmonatige Wahlqualifikationen überführt.
Als Wahlqualifikationen stehen nun Reisevermittlung, Reiseveranstaltung und Geschäftsreisen zur Auswahl. Diese stellen zugleich die drei neu definierten zentralen Tätigkeitsbereiche der künftigen Tourismuskaufleute dar.
Die zwei nicht gewählten Wahlqualifikationen stehen den Auszubildenden als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Hierdurch können sie bereits während der regulären Ausbildungszeit Kompetenzen und Qualifikationen erwerben, die über die verpflichtenden Ausbildungsinhalte hinausgehen. Die Zusatzqualifikationen werden in einer gesonderten Prüfung abgenommen und im Zeugnis dokumentiert. Das Angebot richtet sich daher vor allem an sehr motivierte und leistungsstarke Auszubildende.
Ansprechpartnerin im Bundesinstitut für Berufsbildung: Miriam Conis Mpangara
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