Zusatzqualifikationen finden während der Berufsausbildung oder unmittelbar im Anschluss daran statt und vermitteln zusätzliches Wissen, Kenntnisse, Fertigkeiten, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufes vorgeschrieben sind, sondern darüber hinaus gehen. Ab August 2009 wird es allerdings auch solche zusätzlichen Qualifikationen geben, deren Inhalte in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs festgeschrieben sind, die sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen, die es bisher nur für einen Beruf gibt, den/die „Musikfachhändler/-in“ .
Im dualen System der Berufsausbildung sind i. d. R. die Kammern die zuständigen Stellen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Akteure in der Berufsausbildung wie die Arbeitsagentur, Berufsschulen, das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) sowie zuständige Bundesministerien.