Die Handwerkskammern sind die zuständigen Stellen für alle Fragen der Ausbildung und Weiterbildung im Bereich des Handwerks. Sie vertreten die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe, führen die Handwerks- und Lehrlingsrolle. Sie regeln die Berufsausbildung und sind in ihrem Kammerbezirk für das fachliche Prüfungswesen verantwortlich.
Das "Gesetz zur Ordnung des Handwerks" (HwO) regelt die Ausübung eines Handwerks und die Berufsbildung im Handwerk. In ihm werden alle Fragen zu Ausbildung, Organisation und Mitbestimmung bundeseinheitlich festgelegt. Die Handwerksordnung bildet damit die einheitliche gesetzliche Grundlage für das Handwerk in Deutschland.