Zum Abschluss der Ausbildung in einem Handwerksberuf der Anlage A und B der Handwerksordnung wird gemäß § 31 der Handwerksordnung (HwO) traditionell die Gesellenprüfung in einem theoretischen und einem praktischen Teil vorgenommen. Mit der bestandenen Gesellenprüfung wird der Gesellenbrief verliehen.
Er wird zusammen mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule ausgestellt, ist berufsqualifizierend und eine Voraussetzung für die weitere Qualifikation als Meister.