Der Bachelor ist der erste akademische Grad, der nach Abschluss eines 3-4 jährigen wissenschaftlichen Studiums an Hochschulen vergeben wird. Berufsakademien verleihen den Bachelor als staatliche Abschlussbezeichnung. Der Bachelor ist ein berufsqualifizierender Abschluss.
Eine finanzielle Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kommt nur bei bestimmten schulischen Ausbildungen sowie beim Studium in Frage, nicht jedoch bei der dualen betrieblichen Ausbildung (duales System). Damit fallen auch die meisten dualen Studiengänge nicht unter das BAföG.
Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung erhalten. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein Zuschuss zu den Unterhalts- und Ausbildungskosten für eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und wird von der Arbeitsagentur bewilligt und gezahlt.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG).
Sie sind berufliche Vollzeitschulen mit unterschiedlichen Ausrichtungen (pflegerisch, sozial, technisch, kaufmännisch) und Möglichkeiten: In der einjährigen Berufsfachschule wird eine berufliche Grundausbildung und in der zwei-/dreijährigen Berufsfachschule wird eine Berufsausbildung erworben, wie z. B. Logopäden, Alten- oder Kinderpfleger, Physiotherapeut, aber auch KFZ-Mechatroniker, Tischler und Fremdsprachensekretär. Die Abschlussprüfung nach zwei Jahren führt zur Fachschulreife; in der zwei-/dreijährigen Berufsfachschule kann zum Berufsabschluss die Fachhochschulreife erworben werden.
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) bietet die Möglichkeit für Schulabgänger, die keine reguläre Lehrstelle gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr bzw. berufsvorbereitendes Jahr auf einer Berufsschule zu absolvieren.
Im BGJ wird in Voll- oder Teilzeitunterricht eine allgemeine oder berufsfeldbezogene Grundbildung in 13 verschiedenen Berufsfeldern vermittelt. Der erfolgreiche Abschluss kann voll oder teilweise auf die weitere berufliche Ausbildung angerechnet werden. Es entspricht dem Realschulniveau.
Berufsschulen sind berufliche Schulen des Sekundarbereichs II. In der Berufsschule werden dem Auszubildenden während der Berufsausbildung die durch den Rahmenlehrplan bzw. den Lehrplan des jeweiligen Standortes bestimmten Inhalte vermittelt.
Die meisten Berufskollegs bieten auch Möglichkeiten zur Berufsvorbereitung, vollzeitschulischen Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung an.
Das Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung erfüllen. Das BVJ ist in einem oder in mehreren Berufsfeldern möglich. Das BVJ dauert mindestens 1 Jahr und dient der Berufsfindung. Es kann nicht als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit für Schulabbrecher den Hauptschulabschluss nachzuholen
Die Bundesagentur für Arbeit erfüllt alle Dienstleistungsaufgaben für die Bürger und Bürgerinnen für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
Zusätzlich bietet das Berufsinformationszentrum (BIZ) Selbstinformationsangebote zu allen Fragen rund um Bildung, Beruf und Arbeit. Das Angebot ist kostenlos und kann beliebig lange und oft genutzt werden.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) berät die Bundesregierung in Fragen der beruflichen Bildung, bereitet Ausbildungsordnungen und sonstige Rechtsverordnungen vor, betreibt Forschung zur Berufsbildung und führt und veröffentlicht das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe. Es ist eingerichtet worden, als gemeinsame Adresse für alle in der beruflichen Bildung Beteiligten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist zuständig für die Regelung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung. Es entscheidet über Ausbildungsordnungen und andere Rechtsverordnungen und wird dabei von den zuständigen Fachministerien und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unterstützt.