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Wer bietet Zusatzqualifikationen an?

Frage

 

Zusatzqualifikationen werden in erster Linie von Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen angeboten. Dies sind die beiden Lernorte im dualen System der Berufsausbildung und damit die wichtigsten Akteure. Weiterhin zählen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern und deren Bildungszentren zu den bedeutenden Anbietern von Zusatzqualifikationen.

Ausbildungsbetriebe
Berufsschulen
Kammern
Weitere Anbieter

 
 
 
 

Ausbildungsbetriebe

Die wichtigsten Anbieter von Zusatzqualifikationen sind die Ausbildungsbetriebe selbst. Sie entscheiden über Art und Umfang der Qualifizierung ihrer Auszubildenden, wenn es um Zusatzqualifikationen geht. Diese gehen über die Inhalte der jeweiligen Ausbildungsordnung hinaus. Durchführung und Finanzierung dieser ausbildungsbegleitenden Maßnahmen liegen in betrieblicher Verantwortung. Ein Betrieb ist aber nicht verpflichtet, Zusatzqualifikationen für seine Auszubildenden anzubieten. Diese können aber durchaus selbst die Initiative ergreifen und ihrem Betrieb die Teilnahme an einer Zusatzqualifikation vorschlagen.  

Wie die Auszubildenden die angebotenen Zusatzqualifikationen erlernen, entscheidet also der einzelne Ausbildungsbetrieb. Oft wird jedoch nicht nur im Betrieb gelernt, sondern auch bei externen Bildungsanbietern, z. B. Bildungszentren oder Lehrwerkstätten, die den Betrieb bei der Unterweisung der Auszubildenden unterstützen. In zahlreichen Fällen findet auch eine externe Prüfung statt, beispielsweise vor einer Kammer. Auf jeden Fall ist es für die Auszubildenden von Vorteil, wenn die Zusatzqualifikation bescheinigt wird. Sie können damit später belegen, welche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen sie erworben haben.

Die von Ausbildungsbetrieben angebotenen Zusatzqualifikationen sind sehr vielfältig und unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander, z. B. hinsichtlich ihrer Organisation und ihres zeitlichen Umfangs. Um Überschneidungen von Angeboten in der Datenbank von AusbildungPlus zu vermeiden, findet man in der Kategorie "Zusatzqualifikationen in Betrieb/Unternehmen" nur solche, die ausschließlich an diesem einen Lernort, also im Betrieb bzw. in einem Unternehmen statt. Eine Maßnahme, die z.B. eine innerbetriebliche Schulung, aber eine externe Prüfung vor einer Kammer vorsieht,  ist daher unter der Kategorie "Zusatzqualifikationen an Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern" zu finden.


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Berufsschulen

Neben den Ausbildungsbetrieben stellen die Berufsschulen den zweiten Lernort in der dualen Berufsausbildung dar. Die Berufsschulen bieten häufig die Vermittlung von berufsbezogenen Fremdsprachenkenntnissen oder von EDV-Kenntnissen an. Es besteht aber auch die Möglichkeit, parallel zur Ausbildung die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Dafür müssen die Auszubildenden zusätzlichen Unterricht besuchen.

Zusatzqualifikationen von Berufsschulen finden oft ohne Beteiligung des Ausbildungsbetriebs statt. Sie werden häufig in Form von Unterrichtsdifferenzierung oder Leistungsklassen angeboten. Der Unterricht wird dann zu Lasten der allgemeinbildenden Fächer erteilt, in denen vor allem leistungsstarke Auszubildende bereits über gute Grundkenntnisse verfügen oder es findet zusätzlicher Unterricht abends oder am Wochenende statt. Die Zusatzqualifikationen, die eine Schulabschluss vermitteln, finden sich bei AusbildungPlus in einer eigenen Kategorie.

Es empfiehlt sich für die Auszubildenden immer, den Ausbildungsbetrieb über die Teilnahme zu informieren.


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IHK - HWK - Bildungszentren

Von großer Bedeutung unter den Anbietern von Zusatzqualifikationen sind auch die Industrie- und Handelskammern sowie dieHandwerkskammern und deren Bildungszentren. Eine Kammer kann an einer Zusatzqualifikation beteiligt sein, indem sie Auszubildende qualifiziert und/oder in den zusätzlich erworbenen Qualifikationen prüft und den Auszubildenden am Ende der Qualifizierungsmaßnahme Zeugnisse über die erworbenen Zusatzqualifikationen ausstellt.

Zertifikate und Zeugnisse, die von einer Kammer ausgestellt wurden oder durch eine Kammerprüfung erworben wurden, haben bei Auszubildenden und Unternehmen einen besonderen Stellenwert, da es sich in der Regel um anerkannte Zertifikate handelt, die potenziellen Arbeitgebern bekannt sind. Sie können deshalb die zusätzlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, die die Auszubildenden erworben haben, gut einschätzen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Teile anerkannter Fortbildungen mit einem formalen Abschluss nach § 49 BBiG / § 42 HwO bereits während der Ausbildung (z. B. Teil III der Meisterprüfung beim Betriebsassistenten im Handwerk) oder direkt im Anschluss daran (z. B. Kraftfahrzeug-Servicetechniker für Kfz-Mechatroniker) zu absolvieren.

Der Unterricht für die Zusatzqualifikation findet in der Regel im Bildungszentrum einer Kammer oder an der Berufsschule statt. Die Auszubildenden können aber auch von einzelnen Unternehmen in Eigenregie oder in Kooperation mit externen Bildungsanbietern qualifiziert werden und am Ende der Maßnahme eine externe Kammerprüfung ablegen.

Bei AusbildungPlus werden alle Angebote, die mit einer Kammerprüfung abschließen, dieser Klasse zugeordnet, unabhängig davon, ob die Auszubildenden sich die Lehrinhalte woanders aneignen.


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Weitere Anbieter

Neben den genannten Anbietern gibt es eine Reihe weiterer Bildungsdienstleister, die Zusatzqualifikationen für Auszubildende offerieren. Hierzu zählen:

  • öffentliche Institutionen, die Modellversuche durchführen oder Förderprogramme anbieten z. B. Leonardo  auf EU-Ebene mit dem internationale Austauschmaßnahmen oder Auslandsaufenthalte gefördert werden,
  • Hersteller/Lieferanten, die Auszubildende im besonderen Umgang mit ihren Produkten schulen,
  • private Bildungseinrichtungen von (Fach-)Verbänden oder Gewerkschaften, z. B. Bildungswerke der Wirtschaft
  • sonstige private Bildungsanbieter/Bildungsträger.

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