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Was wird im Berufsausbildungsvertrag geregelt?

Vor Beginn der Berufsausbildung wird zwischen dem/der Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
 

Der Berufsausbildungsvertrag enthält die folgenden Angaben:

  • die Art der Berufsausbildung, eine sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung sowie das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit für die ausgebildet werden soll,
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  • Dauer der Probezeit,
  • Zahlung und Höhe der Vergütung,
  • Dauer des Urlaubs,
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
  • einen allgemeinen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

Checkliste zum Ausbildungsvertrag


 
 

Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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