Vor Beginn der Berufsausbildung wird zwischen dem/der Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
Der Berufsausbildungsvertrag enthält die folgenden Angaben:
- die Art der Berufsausbildung, eine sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung sowie das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit für die ausgebildet werden soll,
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
- Dauer der Probezeit,
- Zahlung und Höhe der Vergütung,
- Dauer des Urlaubs,
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
- einen allgemeinen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
Checkliste zum Ausbildungsvertrag